Häufig gestellte Fragen
Wie rechnen wir die Übersetzungen ab ?
Die Berechnung der Kosten einer Übersetzung erfolgt nach Normzeilen oder aufgrund eines Komplettangebots.
Eine Normzeile besteht aus 55 Bruttoanschlägen (Buchstaben, Zahlen, Zeichen, Leerzeichen) die im Text
fortlaufend zusammengezählt werden. Um den Normzeilenpreis errechnen zu können, werden die gezählten Anschläge
durch 55 geteilt. Daraus ergibt sich die Anzahl der Normzeilen.
Die Berechnung der Normzeilen erfolgt stets in der Zielsprache. Beinhaltet die gefertigte Übersetzung keine
lateinischen Schriftzeichen, so ist der Umfang des Ursprungstextes maßgebend.
Was bedeutet „öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer / Dolmetscher“ ?
Je nach Bundesland erhält der Übersetzer / Dolmetscher eine andere Bezeichnung.
In Berlin zum Beispiel lautet die genaue Bezeichnung „Für die Berliner Gerichte und Notare allgemein
beeidigter Übersetzer / Dolmetscher“. Anders wiederum heißt es in Sachsen-Anhalt „Öffentlich bestellter
Übersetzer für die … Sprache“.
In Sachsen erhält jeder Übersetzer / Dolmetscher nach bestandener Prüfung die Bezeichnung
„Öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer / Dolmetscher für die … Sprache“.
Große Unterschiede zwischen den einzelnen Bezeichnungen gibt es jedoch nicht. Eine angefertigte
Übersetzung durch einen Übersetzer aus Berlin wird in Sachsen genauso anerkannt, wie eine durch einen
hier ansässigen Übersetzer und genauso umgekehrt.
Was ist eine Beglaubigung durch den Übersetzer ?
Der beeidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer bestätigt in der Beglaubigung die Richtigkeit und Vollständigkeit der angefertigten Übersetzung.
Was ist eine Überbeglaubigung des Übersetzers ?
Eine Überbeglaubigung – auch Legalisation oder Öffentliche Beglaubigung genannt – wird von dem
Landgericht ausgestellt, von dem der Übersetzer / Dolmetscher die Bezeichnung „öffentlich bestellt und
allgemein beeidigt“ erhalten hat.
Die Überbeglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers und bescheinigt gleichzeitig,
dass der Übersetzer für seine Arbeitssprache öffentlich bestellt und allgemein vereidigt ist.
Weshalb ist es so schwierig, telefonisch Auskunft über die Kosten einer Übersetzung zu geben ?
Wie bereits geschildert, berechnen wir die Kosten einer Übersetzung nach Normzeile.
Es ist jedoch ein Unterschied, ob der zu übersetzende Text in Times New Roman 10 oder in Arial 12
mit dem Zeilenabstand normal oder 1,5 geschrieben ist.
Bei der Anfrage zur Übersetzung von ca. 5 Seiten z.B. kann der Preisunterschied extrem hoch sein.
Es ist daher immer ratsam, den zu übersetzenden Text oder andere Schriftstücke vorab zur Verfügung zu
stellen, damit wir uns einen Überblick über den Umfang des Textes verschaffen und somit auch den ungefähren
Preis mitteilen können. Darüber hinaus erstellen wir Ihnen auch ein kostenloses Angebot über Preis und Dauer
der Übersetzung.
Was versteht man unter Konsekutiv- bzw. Verhandlungs-, Begleit- und Simultandolmetschen ?
Dolmetscher für das Konsekutiv- und Verhandlungsdolmetschen kommen z.B. bei Führungen, Verhandlungen
vor Gericht – kurzum: überall dort zum Einsatz, wo der Vorredner in der anderen Sprache seine Ausführung
beendet hat.
Beim Begleitdolmetschen begleitet der Dolmetscher den Zuhörer z.B. bei einer Geschäftsreise ins Ausland
oder einer Werksbesichtigung. Das Gesprochene wird – wie beim Simultandolmetschen – zeitgleich übersetzt.
Bei Simultandolmetscher-Einsätzen überträgt der Dolmetscher gleichzeitig und fortlaufend entweder über eine
Simultansolmetscher-Anlage oder unmittelbar im Flüsterton.
Unsere erfahrenen Dolmetscherteams können Ihre internationalen Tagungen und Konferenzen begleiten,
wobei jeweils zwei Dolmetscher je Sprache zur Verfügung stehen und sich im regelmäßigen Turnus beim
Dolmetschen abwechseln.
Wo und welche Arten der Konferenztechnik kommen zum Einsatz ?
Um bei Konferenzen oder größeren Veranstaltungen eine mehrsprachige Übersetzungsleistung zu ermöglichen
empfiehlt es sich, die Sprachübertragung über die entsprechende Konferenztechnik vorzunehmen. Hierbei
kommen zwei Arten der Konferenztechnik zum Einsatz:
Die Dolmetscheranlage ist eine Kabine mit den Maßen von ca. 1,70 m × 1,70 m, wo sich der Dolmetscher während
der Veranstaltung befindet. Die Anlage sollte direkt in dem Raum positioniert werden, in dem auch die
Veranstaltung stattfindet. Somit ist der Blickkontakt zwischen Redner, und Dolmetscher gewährt.
Die Führungsanlagen sind klein und handlich in Koffern verstaut und leicht zu transportieren und eignen
sich daher für den mobilen Einsatz bei Veranstaltungsorten, wo sich keine ortsfeste Dolmetscherkabine eignet,
wie z.B. bei Werksführungen und Besichtigungen.
Der Nachteil dieser mobilen Führungsanlagen liegt darin, dass keine Diskussionsrunden abgehalten werden können.
Wie wird ein Dolmetschereinsatz abgerechnet ?
Die Abrechnung der Dolmetscherleistung erfolgt pro Stunde für die Arbeits- und Reisezeit zuzüglich
Fahrt- und eventuell entstehende Übernachtungskosten etc.
Bei Simultaneinsätzen wird eine Tagespauschale in Ansatz gebracht, die Arbeits- und Reisezeit
inklusive Fahrtkosten beinhaltet. Eventuell entstehende Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden nach
Absprache mit dem Kunden zuzüglich in Rechnung gestellt oder direkt vom Kunden übernommen.
Für Stadtführungen oder lang andauernde Konferenzen empfiehlt es sich ebenfalls, eine Tagespauschale
anzusetzen.