Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.01.2012
IM ALLGEMEINEN I
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für unseren gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Auftraggebern.
Abweichende Vertragsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich durch
uns bestätigt.
2. Vertragsabschluss
Verträge mit unseren Auftraggebern kommen erst durch Annahme eines schriftlichen oder faxnachrichtlich zu
übermittelnden schriftlichen Angebotes zustande. Die Annahme oder Nichtannahme erklären wir innerhalb von
fünf Tagen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, erhält er nachträglich in der Regel eine Abschrift der Vertragsurkunde.
Ergänzungen, Änderungen oder sonstige Vereinbarungen kommen ebenfalls erst durch Annahme eines schriftlichen
oder faxnachrichtlich zu übermittelnden schriftlichen Angebotes zustande.
3. Ausführung durch Dritte
Soweit wir uns zur Leistungsausführung Dritter bedienen, werden diese nicht Vertragspartner des Auftragsgebers.
Der Kontakt zwischen Auftraggeber und eingesetzten Dritten ist nur mit unserer Einwilligung gestattet.
IM BESONDEREN – ÜBERSETZEN
1. Vertragsleistung
Unsere Leistungen erbringen wir nach mittlerer Art und Güte. Übersetzungen schriftlicher oder mündlicher Art
werden dabei je nach Bedeutung der Quelle wörtlich bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen
Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche des jeweiligen Sprachraumes vorgenommen.
Übersetzungsleistungen werden, so nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in maschinenschriftlicher
Form auf Papier im Format A4 erbracht.
Die Wiedergabe von Zahlen, Maßen, Währungen etc. erfolgt ausschließlich nach den Unterlagen unseres Auftraggebers.
Die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen etc. wird nicht geschuldet.
2. Mitwirkungs- und Hinweispflichten
Der Auftraggeber hat uns bei Auftragserteilung schriftlich über besondere Ausführungsformen der Leistung
zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigung, Druckreife, äußere Form der Übersetzung,
Sprachvarianten, bestimmte Terminologie etc.).
Bei allen Übersetzungsleistungen hat uns der Auftraggeber bei Auftragserteilung schriftlich mitzuteilen,
wofür er unsere Leistungen verwenden will (z.B. zur bloßen Information, zur Veröffentlichung, zur Werbung,
für behördliche Verfahren usw.). Macht der Auftraggeber keine Zweckangabe, gilt bei Übersetzungsleistungen
die bloße Information als vereinbarter Zweck. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit, die Leserlichkeit
und Verständlichkeit der Ausgangsunterlagen hat der Auftraggeber sicher zu stellen. Stellt der Auftraggeber
Texte in nichtlateinischer Schrift zur Verfügung, so hat er uns vorab die korrekte Schreibweise von
Eigenbezeichnungen (z.B. Namen, Anschriften) separat in lateinischer Blockschrift aufzuführen. Die Schreibung
aller branchen-, firmeneigenen oder sonst nicht gewöhnlichen Termini und Abkürzungen ist ebenfalls in
dieser Form vorab mitzuteilen. Ist die Übersetzung für den Druck oder ähnliche Veröffentlichung bestimmt,
hat der Auftraggeber uns rechtzeitig einen Korrekturabzug zur Bearbeitung und schriftlichen Freigabe zu übergeben.
Auch sonst hat der Auftraggeber uns unaufgefordert und rechtzeitig die zur Fertigung der Leistung notwendigen
Informationen und Unterlagen zu stellen (Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
Unklarheiten oder Unsicherheiten hat der Auftraggeber vorab mit uns zu klären. Verstöße gegen diese Pflichten
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Datenschutz / Unterlagen
Wir verpflichten uns, Stillschweigen über alle nicht offenkundigen Informationen zu bewahren, die uns mit
Leistungserbringung bekannt werden. Auf Wunsch können besondere Geheimhaltungsvorschriften mit der
Auftragserteilung vereinbart werden. Für die Auftragsbearbeitung verarbeiten und nutzen wir die Daten unseres
Auftraggebers. Widerspricht der Auftraggeber nicht, bewahren wir zudem einstweilen aber ohne Verpflichtung
von erbrachten Übersetzungsleistungen eine Kopie auf. Überlassene Unterlagen hat der Auftraggeber bei
Vertragsende abzuholen, ohne dass wir den Auftraggeber nochmals gesondert aufzufordern haben.
4. Vergütung
Übersetzungsleistungen berechnen wir zum vereinbarten Normzeilenpreis. Eine Normzeile umfasst 55 Bruttoanschläge
(Ziffern, Leerzeichen etc.). Maßgebend sind die lateinischen Schriftzeichen der gefertigten Übersetzung.
Beinhaltet die gefertigte Übersetzung keine lateinischen Schriftzeichen, so ist der Umfang des Ursprungstextes
maßgebend. Bei Leistungen im Zuge des Übersetzens, wobei eine Abrechnung nach Zeilen nicht sinnvoll erscheint,
erfolgt deren Abrechnung auf Zeitstundenbasis (Bspw. nachträgliche Textgestaltungen, Textmontagen, Korrekturlesungen).
Dolmetscherleistungen berechnen wir nach dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Überschreitet die danach
errechnete Vergütung nicht das ggf. vereinbarte Mindestleistungsentgelt, ist das Mindestleistungsentgelt geschuldet.
Unsere Aufwendungen zur Erbringung der Leistung berechnen wir zusätzlich zu den hierzu vereinbarten Aufwendungssätzen.
Fehlt eine Absprache über derartige Aufwendungen, schuldet der Auftraggeber den Ersatz der Aufwendungen,
die wir nach den Umständen für die Leistungsausführung erforderlich halten durften, sofern der Auftraggeber
kein Verbraucher ist. Wünscht der Auftraggeber den Versand unserer Leistung, trägt er die Versandkosten des von ihm
gewünschten Beförderers. Ist der Auftraggeber Unternehmer können wir jederzeit angemessenen Vergütungsvorschuss
verlangen. Bei vereinbarten Nettopreisen schuldet der Auftraggeber zusätzlich die jeweils anfallende Umsatzsteuer.
5. Erfüllungsort / Versand
Übersetzungen erfüllen wir am Sitz unseres Unternehmens in Dresden. Versenden wir unsere Leistung auf Verlangen
des Auftraggebers nach einem anderen als den Erfüllungsort, so wird für uns damit keinerlei Verpflichtung begründet.
Mit ordnungsgemäßer Aufgabe an den Beförderer gehen vielmehr alle mit der Versendung verbundene Gefahren auf den
Auftraggeber über. Wünscht der Auftraggeber die elektronische Übermittlung (E-Mail etc.), trägt der Auftraggeber
die Gefahr unerwünschter Begleitübertragungen (Virus, Würmer etc.) allein, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last liegt.
6. Zahlung / Abnahme / Mängelanzeige
Wir sind berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Unsere Vergütung ist ohne Abzug mit Vollendung der Leistungen, spätestens mit Abnahme und Rechnungslegung fällig.
Erklärt der Auftraggeber keine Abnahme, gilt unsere Leistung nach Ablauf einer angemessenen Frist, in der Regel
nach zwei Wochen, ab Leistungserhalt als abgenommen. Hierauf werden wir den Auftraggeber gesondert bei
Leistungserhalt hinweisen. Unsere Leistung gilt spätestens dann als anerkannt, wenn der Auftraggeber diese verwendet.
Der Auftraggeber hat unverzüglich, in der Regel binnen einer Woche, nach Erhalt unserer Leistung diese zu untersuchen
und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich und nachvollziehbar anzuzeigen. Gleiches gilt nach Entdeckung
verdeckter Mängel. Ist unserer Auftraggeber Unternehmer und unterlässt er die Anzeige, so gilt unsere Leistung dann
als vertragsgemäß erbracht. Die rechtzeitige Absendung der Anzeige an uns genügt.
Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden empfiehlt es sich, dem Auftragnehmer die Druckfahnen
ebenfalls zur Korrekturlesung zu überlassen, da ansonsten keinerlei Haftung für Druckfehler etc. übernommen werden.
7. Leistungsvorbehalte
Bloße Fertigstellungstermine oder ähnliche Termine gelten nicht als Fixtermine. Steht dem Auftraggeber als
Verbraucher ein Widerrufsrecht zu, behalten wir uns die Leistungserbringung bis zum Ende der Widerrufsfrist vor.
Alle verkörperten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Bis dahin ist auch
eine Nutzung und Verwertung unserer Leistung ausgeschlossen. Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem
vereinbarten Zweck benutzen. Urheberrechte oder andere gewerbliche Schutzrechte an unserer Leistung verbleiben bei uns.
Unser Name darf einer zur Veröffentlichung bestimmten Übersetzungen nur beigefügt werden, wenn die Veröffentlichung
unserer Übersetzung unverändert, namentlich ohne Auslassungen oder Zusätze, erfolgt.
8. Kündigung
Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages ist der Auftraggeber zur Erstattung der bis dahin getätigten Vorleistung
und des entstandenen Aufwandes auf der Basis der Vertragspreise verpflichtet. Ansprüche auf Schadenersatz
bleiben unberührt.
9. Widerrufsrecht
Soweit unser Auftraggeber Verbraucher ist und der Vertragsabschluss unter ausschließlicher Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln erfolgte, kann der Auftraggeber den Vertrag widerrufen, es sei denn, der
Vertragsabschluss erfolgte nicht im Rahmen eines unserer für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder
Dienstleistungssysteme.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, soweit unsere Leistung die Lieferung von Sachen betrifft, die nach
Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher
Zustimmung des Auftraggebers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder der Auftraggeber diese selbst
veranlasst hat. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt frühestens mit Erhalt der gesonderten
Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder durch
Rücksendung der Sache. Der zumindest in Textform zu erklärende Widerruf bedarf keiner Angabe von Gründen.
Der Widerruf ist zu richten an:
AWT – Übersetzungs- und Dolmetscherbüro
Dipl.-Kauffrau Heike Henkler
Freiberger Straße 69
01159 Dresden
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogenen Nutzungen herauszugeben. Kann der Auftraggeber uns die empfangene Leistung nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
10. Nacherfüllung / Minderung / Rücktritt
Mängel, die allein auf Pflichtverletzungen des Auftraggebers beruhen, begründen keine Gewährleistungsrechte.
Ist unsere Leistung dennoch mangelhaft, kann der Auftraggeber allein Nacherfüllung verlangen. Bei Fehlschlagen
der Nacherfüllung, in der Regel nach zweimaligem Versuch, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern, oder – sofern
kein unerheblicher Mangel vorliegt – nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Stilistische Verbesserungen bzw.
Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere branchen- bzw. firmeneigene Termini) werden nicht
als Übersetzungsmängel anerkannt. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung
nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
IM BESONDEREN – DOLMETSCHEN
1. Umfang des Dolmetscherauftrages
Der Dolmetscherauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig durch unsere
Mitarbeiter und nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung übernehmen
wir nicht. Die Ausführung des Dolmetscherauftrages beinhaltet die Verdolmetschung mündlicher Ausführungen;
sie erstreckt sich nicht auf Veranstaltungen, die im Vertrag nicht ausdrücklich aufgeführt sind;
schriftliche Übersetzungen gehören nicht zur Tätigkeit und müssen extra vereinbart werden. Der Auftragnehmer,
sowie die durch den Auftragnehmer vermittelten Dolmetscher, verpflichten sich, sämtliche ihnen bei der Ausführung
dieses Vertrages bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.
2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer rechtzeitig über den besonderen Ausführungsrahmen des Dolmetscherauftrages
zu unterrichten, wobei erschwerte Bedingungen oder bestimmte Leistungen – nach Absprache – eventuell gesondert in
Rechnung gestellt werden (z.B. Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.).
Informationen und Unterlagen, die zur Durchführung der Dolmetscherleistung notwendig sind, hat der Auftraggeber
unaufgefordert und rechtzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor dem Dolmetschereinsatz, dem Auftragsnehmer zur
Verfügung zu stellen (z.B. Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, Protokolle, Programm etc.).
Fehler und Zeitverzögerungen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheit ergeben, gehen nicht zu Lasten
des Auftragnehmers und des durch ihn bereitgestellten Dolmetschers.
Bei kurzfristig anberaumten Terminen oder Terminen, zu denen kein Vorbereitungsmaterial durch den Auftraggeber
zur Verfügung gestellt werden kann, werden nach Absprache gesonderte Vereinbarungen getroffen.
Der Auftraggeber weist den Redner darauf hin, dass die Lesegeschwindigkeit für einen zu dolmetschenden Text
100 Wörter in der Minute nicht übersteigen sollte (d.h. drei Minuten für eine Seite DIN A4 mit etwa 1.600 Zeichen).
Werden Filme während der Sitzung vorgeführt, wird der Filmton nur gedolmetscht, wenn das Skript dem Auftragnehmer
vorab übergeben wurde, der Kommentar in normaler Geschwindigkeit gesprochen und der Filmton unmittelbar in
die Kopfhörer des vom Auftragnehmer bereitgestellten Dolmetscher übertragen wird.
3. Urheberrecht
Das Produkt der Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt; eine Aufzeichnung
durch Zuhörer oder andere Personen und eine Übertragung ist ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers nicht
zulässig. Jede weitere Verwendung (z.B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben durch den Auftragnehmer vorbehalten. Der Auftraggeber haftet auch
für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
4. Konferenztechnik
Auf Anfrage des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers die Einholung und Abwicklung
eines Angebotes für Konferenztechnik. Dies gilt nur im Zusammenhang mit einem bindenden Auftrag zur
Dolmetscherleistung, auf der sich das Einholen und Abwickeln der Konferenztechnik bezieht.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters der Konferenztechnik finden Anwendung. Bei Angebotsabgabe
werden dem Auftraggeber die AGB des Anbieters der Konferenztechnik zur Verfügung gestellt. Die Rechnungslegung
erfolgt direkt durch den Konferenztechnikanbieter an den Auftraggeber.
5. Vergütung
Dolmetscherleistungen werden nach Tagespauschalen bzw. nach geleisteten Stunden plus Wartezeit und Wegezeit,
Fahrt- und Übernachtungskosten berechnet. Kann der zum Einsatzort gereiste Dolmetscher aus Gründen, die weder
durch ihn oder des Auftragnehmers verursacht wurden, seine Leistung nicht erbringen, so werden dem Auftraggeber
mindestens eine Stunde Leistungszeit, sowie Wegezeit und Fahrkosten in Rechnung gestellt.
Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar und versteht sich zzgl. der zurzeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist die Zahlung des vereinbarten Honorars auf Rechnung
innerhalb von 14 Tagen zu leisten.
Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Dolmetscheraufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrages objektiv notwendig ist. Die Reisebedingungen werden so festgelegt, dass sie weder die Gesundheit des durch den Auftragnehmer bereitgestellten Dolmetschers noch die Qualität seiner im Anschluss an die Reise zu erbringende Leistungen beeinträchtigen. Bei der Vereinbarung von Tagespauschalen werden Nebenkosten (Reisekosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten etc.), soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen, zusätzlich in Rechnung gestellt.
6. Ersatz
Sollte der durch den Auftragnehmer bereitgestellte und für den Termin ausgesuchte Dolmetscher aus schwerwiegenden
Gründen an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, ist der Auftragnehmer verpflichtet, nach besten Kräften
und soweit dies billigerweise zuzumuten ist, dafür Sorge zu tragen, dass ein anderer, ebenfalls gleichwertig
qualifizierter Dolmetscher, die Pflichten aus dem Vertrag übernimmt.
Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
7. Absage / Stornierung
Bei Stornierung eines Termines bzw. Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber nach Abschluss eines
bindenden Vertrages zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber, hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein
Ausfallhonorar sowie Anspruch auf die Erstattung der dem bereitgestellten Dolmetscher nachweislich entstandenen
Kosten (z.B. Bahntickets, Flüge, Unterkunft, Stornierungskosten, Vorbereitungszeit etc.).
Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Dolmetscher bereits vor Ort ist und dem Auftragnehmer erst zu diesem
Zeitpunkt die Notwendigkeit eines Dolmetschers als abkömmlich erscheint.
Stilistische, subjektive Einwendungen (Aussehen des Dolmetschers etc.) werden als Kündigungs- und Absagegrund
nicht anerkannt. Die vereinbarte Vergütung ist in jedem Falle zu den angegebenen Bedingungen zu zahlen.
Die Kosten für eine Absage / Stornierung staffeln sich wie folgt:
- bis 14 Tage vor dem geplanten Einsatz 50 % der vereinbarten Kosten
- bis 7 Tage vor dem geplanten Einsatz 80 % der vereinbarten Kosten
- bis 4 Tage vor dem geplanten Einsatz 100 % der vereinbarten Kosten
IM ALLGEMEINEN II
1. Schadenersatz
Wir haften uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für alle Schäden, die auf
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen.
Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit
eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) betrifft. Das gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber
Schadenersatz statt der Leistung zusteht. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit
dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
Eine weitergehende Haftung schließen wir ohne Rücksicht auf Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches aus;
insbesondere auch für deliktische Ansprüche. Unberührt bleibt unsere Haftung aus einer evtl. ausdrücklich
übernommenen Garantie. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
unserer Mitarbeiter, Vertreter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
2. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht / Abtretungsverbot
Aufrechnungsrechte stehen unserem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ist unser Auftraggeber
Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist der Auftraggeber zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als er auch aufrechnen könnte.
Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag ist ohne unsere Zustimmung unzulässig.
3. Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten aus oder aufgrund unserer Beauftragung vereinbaren wir mit dem Auftraggeber den
Gerichtsstand Dresden, sofern dieser Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an
dessen Wohn- / Geschäftssitz zu verklagen.
4. Rechtswahl
Für den Vertrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
5. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Statt derer werden wir uns mit dem Auftraggeber
auf eine dem Zweck entsprechende oder wirtschaftlich gleichwertige Ersatzbestimmung einigen.